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   BGH, 31.10.1958 - 1 StR 417/58   

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https://dejure.org/1958,804
BGH, 31.10.1958 - 1 StR 417/58 (https://dejure.org/1958,804)
BGH, Entscheidung vom 31.10.1958 - 1 StR 417/58 (https://dejure.org/1958,804)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 1958 - 1 StR 417/58 (https://dejure.org/1958,804)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 12, 177
  • NJW 1959, 250
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.02.1953 - 4 StR 582/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.10.1958 - 1 StR 417/58
    In ihr ist - unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofes 4 StR 582/52 vom 12.2.1953 (VRS 5, 198) - ausgeführt, daß ein vom Amtsrichter auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft an die Polizei gegebener Auftrag, einen bestimmten Zeugen zu vernehmen, die Verjährung der Strafverfolgung unterbreche.

    Diese Frage, die das Oberlandesgericht Koblenz verneinen will, ist nicht nur vom Oberlandesgericht Celle in der Entscheidung vom 24.7.1957 (GA 1958, 114) sondern auch vom Bundesgerichtshof in dem Urteil 4 StR 582/52 vom 12.2.1953 (VRS 5, 198) - mit Hinweis auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 41, 356; 65, 82) - bejaht worden.

  • RG, 15.01.1931 - III 859/30

    Kann im Ermittelungsverfahren wegen eines durch die Presse begangenen Vergehens

    Auszug aus BGH, 31.10.1958 - 1 StR 417/58
    Diese Frage, die das Oberlandesgericht Koblenz verneinen will, ist nicht nur vom Oberlandesgericht Celle in der Entscheidung vom 24.7.1957 (GA 1958, 114) sondern auch vom Bundesgerichtshof in dem Urteil 4 StR 582/52 vom 12.2.1953 (VRS 5, 198) - mit Hinweis auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 41, 356; 65, 82) - bejaht worden.

    Diese Bestimmungen der Verfahrensordnung nennen aber nur die Voraussetzungen, unter denen der Richter bereits im vorbereitenden Verfahren tätig werden kann; sie begrenzen nicht den Inhalt der richterlichen Handlungen (RGSt 65, 82).

  • BGH, 13.06.1956 - 4 StR 197/56
    Auszug aus BGH, 31.10.1958 - 1 StR 417/58
    Für die Anwendbarkeit des § 68 StGB ist allein erforderlich, daß der Richter handelt, und daß seine Handlung zulässig und das Verfahren zu fördern geeignet und bestimmt ist (vgl. u.a. BGHSt 9, 198, 203).
  • RG, 18.06.1908 - III 260/08

    Wird die Verjährung der Strafverfolgung dadurch unterbrochen, daß das Amtsgericht

    Auszug aus BGH, 31.10.1958 - 1 StR 417/58
    Diese Frage, die das Oberlandesgericht Koblenz verneinen will, ist nicht nur vom Oberlandesgericht Celle in der Entscheidung vom 24.7.1957 (GA 1958, 114) sondern auch vom Bundesgerichtshof in dem Urteil 4 StR 582/52 vom 12.2.1953 (VRS 5, 198) - mit Hinweis auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 41, 356; 65, 82) - bejaht worden.
  • BGH, 01.02.1977 - 1 StR 741/76

    Festsetzung einer Geldbuße wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit - Unterbrechung

    Nach früherem Recht war es nicht zweifelhaft, daß die Ladungsverfügung des ersuchten Richters die Verjährung unterbrach (RGSt 14, 134; 30, 300, 307; vgl. BGHSt 12, 177, 180); mit der Schaffung eines gesetzlich festgelegten Katalogs von Unterbrechungshandlungen in § 33 OWiG (ebenso wie in § 78 c StGB) sollte zwar gegenüber der früheren Regelung größere Rechtsklarheit geschaffen, aber sachlich keine Änderung vorgenommen werden (BGHSt 24, 321, 324; 25, 6, 8).
  • BGH, 23.01.1959 - 4 StR 428/58
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  • BGH, 03.10.1961 - 1 StR 314/61

    Verunglimpfung des Andenkens eines Verstorbenen - Unterbrechung der Verjährung -

    Ist diese Voraussetzung gegeben, dann ist es ohne Bedeutung, ob die Handlung auch zu dem Zwecke vorgenommen wurde, die Verjährung zu unterbrechen (vgl. BGHSt 12, 177, 180) [BGH 31.10.1958 - 1 StR 417/58].
  • BGH, 29.11.1963 - 3 StR 39/63

    Unterbrechung einer Verjährung der Verunglimpfung des Bundespräsidenten durch

    Eine solche Handlung liegt vor, wenn sie dazu bestimmt und geeignet ist, den Fortgang des Strafverfahrens zu fördern (BGHSt 9, 198, 199, 203 [BGH 13.06.1956 - 4 StR 197/56]; 11, 335, 337 [BGH 22.05.1958 - 1 StR 533/57]; 12, 177, 179 [BGH 31.10.1958 - 1 StR 417/58]; 12, 194, 196 [BGH 02.12.1958 - 5 StR 440/58]; 16, 193, 196) [BGH 16.08.1961 - 4 StR 172/61].
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